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Die Ausbildung

Bis 15 PS Motorleistung darf man ein Sportboot auch ohne Führerschein fahren. Keine gute Lösung, wie viele gestandene Wassersportler und auch die Wasserschutzpolizei finden. Denn mit einem kleinen Gleiter und 15 Pferden kann man schon ganz schön viel Unheil auf dem Wasser anrichten. Auch ich fand die alte Regelung bis 5 PS praxisgerechter. Aber die Charterfirmen haben so lange politischen Druck ausgeübt, bis die Regierung "weich" wurde. Und nun müssen wir damit leben und das heißt für mich konkret:
Viel und guten Unterricht, aus jahrzehntelanger Praxis erwachsen und an der Prüfungsordnung ausgerichtet, erteilen!
Die meisten Kandidaten möchten die Sportbootführerscheine unter Motor erwerben. Am besten beide zusammen, zumal man sich die praktische Prüfung für "Binnen" spart, wenn man "See" macht.
Es wurden auch immer mehr Kandidaten für das Seefunkzeugnis, nachdem eine Gesetzesänderung dafür sorgte, dass bei einer Chartercrew nicht nur irgendeiner der Besatzung, sondern auch der Schiffsführer ein Seefunkzeugnis haben muss.
Davon abgesehen ist der Seefunk aber so wichtig geworden, für die Sicherheit wie für die reibungslose Kommunikation mit Brücken und Schleusen und Häfen, dass man sein Boot unbedingt mit einem UKW-Seefunkgerät ausrüsten sollte. Und die Geräte sind so preiswert geworden, dass der Kostenfaktor nicht wirklich als Argument angeführt werden kann (Handfunkgeräte ab 69 Euro, Einbaugeräte ab 150 Euro).
Eine kleine, aber feine Zielgruppe sind mir nach wie vor die Segelkandidaten!
Sie müssen weit mehr leisten für die Prüfung als die Motorkandidaten. Alles, was die anderen mit Motorkraft wie bei einem Auto so abfahren müssen, dass dürfen sie nur mit Windkraft erledigen, egal, wie stark oder schwach oder böeig der Wind gerade weht. Viele Stunden gehen auch deshalb in die praktische Ausbildung. Das muss man schon wirklich wollen...

Ausbilder und Prüfer sind streng geschieden. Und wenn ein Prüfer auch mal jemanden ausbilden sollte, dann darf er den Kandidaten hinterher auch nicht selbst prüfen. Eigentlich logisch. Es soll ja eine möglichst objektive Beurteilung erfolgen.
Ich bilde also aus, es prüft aber ein Prüfer des Prüfungsausschusses Bremen des Deutschen Segler-Verbandes (DSV).
Man kann bei jedem PA in Deutschland, ja Europa, seine Prüfung machen. Die Reihenfolge der Prüfungen ist auch egal, und man kann sich max. ein Jahr Zeit zwischen den Teilprüfungen lassen. Danach muss auch wieder ein aktuelles ärtzliches Zeugnis beigebracht werden.
Es gibt PAs vom DSV, aber auch vom DMYV (Deutscher Motor-Yacht-Verband). Alle arbeiten nach denselben Vorgaben, es kostet auch überall dasselbe. Aus guter Tradition arbeite ich mit dem PA vom DSV in Bremen zusammen, im Internet zu finden unter www.pruefungsausschuss-bremen.org. Alle Kandidaten melden sich selbst und direkt beim PA an, bei den Theorieprüfungen nach einem von ihnen selbst gewählten Termin (aus der Liste der vom PA auf der Webseite veröffentlichten Prüfungstermine). Für die praktische Prüfung gebe ich einen Termin in Absprache mit dem PA vor. Dann kommt ein Prüfer zu uns zum ESV nach Ritterhude. Spätenstens eine Woche vor dem Termin müssen die Prüfungsunterlagen beim PA vorliegen.
Die Funkprüfungen finden als Theorie-Praxis-Kombi eh alle beim PA statt, der auch die Funkgeräte dann aufgebaut hat.